Zypern: Neues Statut der Orthodoxen Kirche
Vorgesehen ist ebenfalls die Schaffung eines Kirchengerichts. Dabei wird gemäß dem 9. Kanon des Konzils von Chalcedon (451) ausdrücklich das Recht eines jeden – aus welchem Grund auch immer – verurteilten Bischofs anerkannt, beim Patriarchen von Konstantinopel in Berufung zu gehen. Künftig kann zudem jeder Bischof abgesetzt werden, sollte er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geschäftsfähig sein. Zur Absetzung eines Bischofs bedarf es allerdings der Zustimmung von drei Viertel aller Mitglieder des Hl. Synods.
Ausdrücklich erkennt das neue Statut auch die Ziviltrauung an und führt einen neuen Rechtsfall ein: die kirchliche Scheidung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn die Ehegatten nachweislich vier Jahre getrennt gelebt haben. Mit dieser Regelung folgt die Kirche von Zypern der zivilen Gesetzgebung des Landes. – Die Bischofsversammlung beschloss auch die Schaffung eines Fonds, aus dem zukünftig die Gehälter des Klerus bezahlt werden sollen; finanziert wird der Fonds aus den Beiträgen der Eparchien, Klöster und Gemeinden.
Gegenwärtig zählt die Kirche von Zypern ca. 450 000 Gläubige. Seit der Besetzung des nördlichen Teils der Insel durch die Türkei 1974 leben jedoch die meisten Orthodoxen im Südteil der Insel. Im Nordteil Zyperns wurden die Kirchen und Klöster zumeist geschlossen, geplündert oder zerstört, um jede Spur der griechischen Kultur zu tilgen.
SOP Nr. 351, September-Oktober 2010 – O. S.