Russland: Kampf um Kirchen in Suzdal
2006/2007 überprüfte die «Gebietsverwaltung für Staatsbesitz in Vladimir» die Gotteshäuser der Autonomen Kirche auf sachgemäße Restaurierung und Zweckbestimmung - und verklagte sie plötzlich wegen illegalen Besitzes: Die Übergabe-, Nutzungs- und Schutzverträge der Autonomen Kirche für die Gotteshäuser seien ungültig, da sie «mit einer heute nicht-existenten Organisation » [dem KUGI] abgeschlossen worden seien und die Behörden nicht befugt gewesen seien, die entsprechenden Verträge abzuschließen. Ein langwieriger Prozess folgte. Schließlich entschied im Februar das Arbitrage-Gericht von Vladimir, die Schutzverträge seien ungültig, deshalb seien die Kirchen zu konfiszieren. Die Autonome Kirche ging in Berufung, doch die Erste Berufungsinstanz des Arbitrage-Gerichts erklärte das Urteil Anfang Mai ebenfalls für rechtskräftig. In Russland hat dieses Urteil hohe Wellen geschlagen, und die Empörung ist groß, nicht nur bei den Gläubigen der Autonomen Kirche: Diese - zwar unkanonische - Kirche sei staatlich anerkannt, verfüge über alle nötigen Nutzungs- und Übergabedokumente und habe die Kirchen auf eigene Kosten renoviert. Diese nehme ihr nun der Staat, nachdem er sie ihr baufällig übergeben hätte, renoviert wieder ab. Die Erbitterung wuchs, als bekannt wurde, dass der Chef der «Gebietsverwaltung für Staatseigentum», Vladimir Gorlanov, erklärt hatte, die konfiszierten Kirchen würden möglicherweise an Privatpersonen verkauft. Man befürchtet, hier könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden: In Übereinstimmung mit der damaligen Rechtssprechung erhielten in den 1990er Jahren alle Religionsgemeinschaften auf der Basis von Schutzverträgen Gotteshäuser zugesprochen, darunter auch solche unter Denkmalschutz. Nun könnten diese Schutzverträge von den Gerichten nicht länger als Berechtigung zur Nutzung der Gotteshäuser als «Kultgebäude» anerkannt und die Kirchen daher jeden Moment vom Staat «zurückgenommen» werden. Wichtig sei auch, dass das Arbitrage- Gericht in Vladimir diesen Prozess als «ökonomischen Streit zweier wirtschaftender Subjekte» betrachte und nicht etwa als Frage über die Rechte von Gläubigen auf die ihnen zur Nutzung übergebenen und von ihnen restaurierten Kirchen. Die «Autonome Orthodoxe Kirche» ließ verlauten, man werde alle Rechtsmittel ausschöpfen - bis hin zur Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Es ist ihr gelungen, russische Bürgerrechtler, den Sekretär der politischen Abteilung der US-Botschaft sowie einen Teil der russischen Presse zu mobilisieren. Inzwischen behauptet «Metropolit» Valentin, hinter dem ganzen Verfahren stehe die Russische Orthodoxe Kirche - die Eparchie Vladimir wies solche Anschuldigungen jedoch mit aller Entschiedenheit zurück.
www.portal-credo.ru, 4.-18. Mai 2009 - O.S.