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Rumänische griechisch-katholische Gemeinde erhält Recht vor Menschenrechtsgerichtshof

06. April 2010

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat Rumänien wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer Entschädigungszahlung von 23 000 Euro an die griechisch-katholische Gemeinde von Sambata verurteilt.

Die Gemeinde hatte beim Straßburger Gericht Klage eingereicht, nachdem sie wiederholt vor rumänischen Gerichten mit Klagen gegen die orthodoxe Gemeinde von Sambata gescheitert war.

Laut rumänischem Gesetz müssen orthodoxe Gemeinden Kirchen ge- meinsam mit griechisch-katholischen Gemeinden nutzen, wenn die Gotteshäuser ursprünglich der Griechisch- Katholischen Kirche gehörten - d. h. vor ihrer Konfiszierung 1948 durch die kommunistische Regierung und der Übergabe an die Rumänische Orthodoxe Kirche - und ihre Gemeinden Anspruch auf sie erheben. Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden beider Konfessionen gemischte Komitees bilden, welche die Eigentums- und Nutzungsfragen regeln sollen. Die griechisch-katholische Gemeinde von Sambata hatte vor rumänischen Gerichten wiederholt gegen die orthodoxe Gemeinde geklagt, weil diese sich geweigert hatte, die griechischkatholischen Gläubigen in die Kirche zu lassen und mit ihnen Verhandlungen über das Nutzungsrecht aufzunehmen. Die rumänischen Gerichte und Behörden hatten indessen der orthodoxen Seite Recht gegeben und jede Klage der griechisch-katholischen Gemeinde zurückgewiesen.

www.portal-credo.ru, 4. Februar - O.S.

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