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Rumänien: Kirchenrückgabe an Unierte: EGMR rügt Rumäniens Justiz

08. Dezember 2015

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den jahrelangen Rechtsstreit um Immobilien­eigentum zwischen der Rumänischen Griechisch-Katholischen Kirche und der Rumänischen Orthodoxen Kirche in Şişeşti gerügt.

Die unierte Kirche hätte nach der Menschenrechtscharta ein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessen Zeit gehabt, erklärten die Straßburger Richter am 3. November 2015. Der Gemeinde wurde eine Schadensersatzzahlung von 1 000 Euro zugesprochen.

Geklagt hatte die Griechisch-Katholische Kirche, die 1948 verboten worden war (s. RGOW 11–12/2013, S. 14–17). Ihre Besitztümer wurden dem Staat übertragen, die Immobilien der Rumänischen Orthodoxen Kirche übergeben. Nach dem Fall des kommunistischen Regimes wurde die unierte Kirche offiziell anerkannt und forderte ihre Kultstätten zurück. Trotz Verhandlungen zwischen den beiden Kirchen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Erst am 21. September 2011 ordnete das Oberste Gericht in Rumänien die Rückgabe der Immobilien an die Griechisch-Katholische Kirche an.

Kathpress, 4. November 2015.

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