Rumänien 1918: zwischen Pluralismus und Vereinheitlichung

Florian Kührer-Wielach

Mit dem Zusammenschluss rumänisch besiedelter Gebiete mit dem Königreich Rumänien 1918 entstand ein multinationaler und multikonfessioneller Staat. Die Integration der unterschiedlich geprägten Gebiete gestaltete sich äußerst schwierig. Regionale, parteipolitische und konfessionelle Bruchlinien blieben bestehen. Dennoch wird die Zwischenkriegszeit heute positiv erinnert und das Jubiläum gefeiert. – N. Z.

Im Oktober 1918, als die Auflösung der Donaumonarchie bereits in vollem Gange war, trat das Königreich Rumänien ein zweites Mal an der Seite der Entente in den Krieg ein. Der im März des Jahres geschlossene Separatfrieden mit den Mittelmächten wurde für ungültig erklärt, das große Ziel, der Zusammenschluss aller von Rumänen bewohnten Gebiete, erreicht: Im seit der Oktoberrevolution von Russland unabhängigen Bessarabien erneuerte ein Rumpflandtag den im März des Jahres verkündeten Anschluss an Rumänien. Ende November folgte ein „Generalkongress“ im bis dato österreichischen Kronland Bukowina diesem Beispiel. Drei Tage später, am 1. Dezember 19181, verkündete der griechisch-katholische Bischof von Gherla (Siebenbürgen), Iuliu Hossu, im Beisein des orthodoxen Bischofs von Caransebeș (Banat), Miron Cristea, die Beschlüsse einer „Großen Nationalversammlung“ der ungarländischen Rumänen in Karlsburg (rum. Alba Iulia, ung. Gyulafehérvár): die „große Vereinigung“ der von ihnen bewohnten Gebiete – Siebenbürgen, das noch bis 1919 umkämpfte Banat und das Partium – mit Rumänien. Der Anschluss Siebenbürgens stellte den Höhepunkt und den Schlussstein der rumänischen Irredenta dar.
Nicht zuletzt wegen der katastrophalen Lage, in die die Bevölkerung der Donaumonarchie in den Kriegsjahren geraten war, begrüßte man das Ende des „habsburgischen Jochs“. Allerdings war es kein bedingungsloser Jubel, der der einmarschierenden rumänischen Armee entgegenschallte. In der in Alba Iulia verkündeten Resolution hatten sich die Anführer der ungarländischen Rumänen eine zumindest zeitweilige Territorialautonomie ausbedungen und ihre Vision eines demokratischen und toleranten Rumänien dargestellt. Den „mitwohnenden Völkern“ sollte ein hoher Grad an Selbstverwaltung zugestanden werden, wie auch „völlige autonome Freiheit“ für alle Konfessionen herrschen sollte. Man forderte ein direktes, gleiches, geheimes Wahlrecht für Männer und Frauen, Presse-, Rede- und Versammlungsfreiheit sowie soziale Maßnahmen: einerseits eine „radikale Agrarreform“, die auf sozialen Ausgleich wie auch eine Produktionssteigerung abzielte, andererseits eine bessere Behandlung der Industriearbeiterschaft.2
Im Dekret-Gesetz des Ministerrats des Königreichs Rumänien vom 11. Dezember 1918, in dem die in Alba Iulia ausgerufene Vereinigung der ehemals ostungarischen Gebiete mit Rumänien sanktioniert und vom König ratifiziert wurde, war jedoch keine Rede mehr von den Inhalten der Resolution. Vielmehr nannte man die Ereignisse vom 1. Dezember nun eine „unbedingte Vereinigung“.3 In den Pariser Vorortverträgen – Saint-Germain-en-Laye für die österreichische Reichshälfte am 10. September 1919, Trianon am 4. Juni 1920 für die ungarischen Gebiete – wurde die Existenz des erweiterten Königreichs Rumänien auf der internationalen Bühne bestätigt. Vorbedingung für „Trianon“ war ein im Dezember 1919 von Rumänien unterzeichneter Minderheitenschutzvertrag gewesen.

Ein schwieriger Integrationsprozess
Das kleine Königreich an der unteren Donau, das 1859 aus den Fürstentümern Walachei und Moldau hervorgegangen war, wurde also gleichsam über Nacht zu „Großrumänien“, wie sich der neue Staat nun voller Selbstbewusstsein nannte. Wie auch die anderen aus der imperialen Erbmasse hervorgegangen Staaten hatte das Königreich Rumänien eine gewaltige Integrationsleistung zu erbringen: Das Staatsgebiet hatte sich auf rund 300 000 km2 mehr als verdoppelt, die Bevölkerungszahl stieg von 7,9 Mio. (1915) auf 14,7 Mio. (1919). Die verschiedenen zu vereinigenden Regionen wiesen unterschiedliche administrative und kulturelle Prägungen auf: Siebenbürgen war mit dem Ausgleich von 1867 in den ungarischen Zentralstaat eingegliedert worden, die Bukowina als österreichisches Kronland war „cisleithanisch“, Bessarabien wiederum mehr als ein Jahrhundert lang russisch geprägt worden. Die von vielen Gruppen bevölkerte Norddobrudscha, die schon mit dem Berliner Vertrag von 1878 Rumänien zugeschlagen worden war, hatte seither als Experimentierfeld für die Integration neuer Territorien gedient. 1913 war in der Folge der Balkankriege auch die Süddobrudscha Rumänien zugeschlagen worden.
Die Gebiete und Lebenssphären „Neurumäniens“ zeichneten sich auch durch einen hohen Grad an ethnischem und konfessionellem Pluralismus aus. So machten die Rumänen (als ethnisch-nationale Gruppe) gemäß der Volkszählung von 1930 nur mehr 71,9 % statt über 90 % der Gesamtbevölkerung aus, die „Nichtrumänen“ setzten sich aus 7,9 % Ungarn, 4,1 % Deutschen, 4 % Juden sowie einer Reihe von kleineren Gruppen4 zusammen. Es bekannten sich 72,6 % der rumänischen Staatsbürger zur Orthodoxie, 7,9 % zur griechisch-katholischen (unierten) und 6,8 % zur römisch-katholischen Kirche, 6,1 % gehörten einer evangelischen Kirche, 4,2 % dem jüdischen Glauben an. In Siebenbürgen hielt sich das Verhältnis zwischen den „rumänischen“ Konfessionen, den Unierten (31,1 %) und den Orthodoxen (27,8 %), die Waage, was zu einer Reihe von innerethnischen Konflikten führen sollte. Die Eliten dieser beiden „habsburgischen“ Kirchen hatten sich seit den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in der siebenbürgisch-rumänischen Nationalpartei gesammelt, die vor allem nach der Jahrhundertwende als „Ethnopartei“ im Budapester Parlament präsent war. Der stets brüchige konfessionelle „Burgfrieden“, wie er noch in Alba Iulia geherrscht hatte, sollte sich jedoch im Laufe des „großrumänischen“ Integrationsprozesses zu einem veritablen „Konfessionskrieg“ um Gläubige und Ressourcen entwickeln.
Ein Grundproblem des Vereinigungsprozesses, der in seiner intensiven Phase mehr als ein Jahrzehnt andauern sollte, war die große Lücke zwischen Anspruch und Realität: es handelte sich bei „Großrumänien“ um einen Nationalitätenstaat mit einem „geerbten“ multikulturellen Gepräge, der sich für einen Nationalstaat hielt und, zumindest wenn es nach dem Willen der „Zentralisten“ ging, zum „Einheitsstaat“ geformt werden sollte. Entlang dieser „Sollbruchstellen“ formierten sich die diskursiven Fronten der „langen Zwanzigerjahre“: Wie soll Rumänien organisiert sein – zentralistisch oder föderal? Welche Wirtschaftspolitik sollte verfolgt werden, soll die rumänische Volkswirtschaft auf die agrarische oder die industrielle Karte setzen? Welche Rolle „dürfen“ die „nicht-rumänischen“ Staatsbürger Rumäniens spielen?
Etwas vereinfachend lässt sich dieser Kampf um Einfluss und Ressourcen als ein Ringen zwischen „altrumänischen“ Eliten und den Vertretern der angeschlossenen Gebiete unter siebenbürgischer Führung beschreiben. Unter der Führung der Siebenbürger Iuliu Maniu und Alexandru Vaida-Voevod sollte sich diese (post)habsburgische Ethnopartei im Laufe der 1920er Jahre zu einer über die eigene Region und die eigene Nationalität hinaus wirkende Massenbewegung entwickeln.
Den schon im „Altreich“ die politische Szenerie dominierenden Nationalliberalen um Ion I. C. Brătianu (1864–1927) und seinen Verbündeten gelang es jedoch mit Unterstützung des Königs, den institutionellen Integrationsprozess nach ihren Vorstellungen zu gestalten und „Großrumänien“ zu einem Zentralstaat zu formen. Wirtschaftspolitisch setzte man unter dem althergebrachten Motto „Durch uns selbst“ auf eine weitgehende Einschränkung des ausländischen Kapitals, auf hohe Schutzzölle und auf eine Industrialisierung des tendenziell agrarisch geprägten Landes.
Die Regierungen dieses Lagers wurden jedoch zunehmend mit dem Gebaren eines erratischen und elitären Staatsappa­rates gleichgesetzt, wozu vor allem die ökonomische und administrative Dauerkrise der Zwischenkriegszeit beitrug. Der nahezu permanent verhängte Belagerungszustand in den Grenzregionen, der es ermöglichte, vor allem in Vorwahlzeiten zu restriktiven Maßnahmen wie Pressezensur und gezielten Verhaftungen zu greifen, steigerte die Wut auf das „Zentrum“ zusätzlich. Eine Mehrheit der Rumänen und der Minderheiten fühlte sich vom Zentrum wirtschaftlich und mental „kolonisiert“. Diese Entwicklung erreichte einen ersten Höhepunkt in der 1923 vom von den Nationalliberalen dominierten Parlament verabschiedeten Verfassung, die Rumänien als einen „einheitlichen und unteilbaren Nationalstaat“5 festschrieb.
In diesem politischen, sozialen und mentalen Ringen um die zukünftige Beschaffenheit der rumänischen Gesellschaft waren auch die Kirchen gefordert, ihren Platz zu behaupten und neu zu definieren. Neben der zaristisch, teilweise stark russischsprachig geprägten Situation in Bessarabien hatte sich in der Bukowina und in den ehemals ungarischen Landesteilen eine selbstbewusste „habsburgisch-rumänische“ Orthodoxie etabliert, der vonseiten der autokephalen Kirche des „Altreichs“ eine gewisse „Verwestlichung“, ja sogar „Protestantisierung“ vorgeworfen wurde. Für die „habsburgische“ Orthodoxie wiederum stellte die traditionell starke Einbindung von Laien eine Schule der Demokratie dar. Nach zähen Verhandlungen wurde 1925 das rumänische Patriarchat ausgerufen.
Wie der Staat sein Verhältnis zu „seinen“ Konfessionen zu gestalten gedachte, spiegelt Art. 22 der neuen Verfassung deutlich wider: Nach der Garantie der Religionsfreiheit wird darin festgestellt, dass die orthodoxe Kirche und die griechisch-katholische Kirche die „rumänischen Kirchen“ seien. Als Mehrheitsreligion sei die orthodoxe Kirche die „dominante“ im rumänischen Staat, während die griechisch-katholische die erste unter den „anderen Kulten“ sei. Es mag wenig überraschen, dass diese Formulierung die Fronten zwischen den beiden „rumänischen“ Kirchen erneut verhärtete. So kam es mit dem zunehmenden Erfolg der von den beiden griechisch-katholisch geprägten Politikern Maniu und Vaida-Voevod geführten Nationalpartei zur Abspaltung einiger bedeutender rumänisch-siebenbürgischer Politiker orthodoxer Prägung. Parteipolitische, regionale und konfessionelle Bruchlinien, die sich schon seit 1918 als feine Risse abgezeichnet hatten, zeigten sich in diesem Moment deckungsgleich.
Die Opposition baute auf die vielfältigen Frustrationen des Integrationsprozesses; mit dem Slogan „Siebenbürgen den Siebenbürgern“ propagierte sie regionale Selbstbestimmung. Man versprach eine „echte“ Demokratisierung, Dezentralisierung, die Öffnung des Marktes für ausländische Investitionen und Waren sowie die ökonomische Stärkung der Bauernschaft. Die Konzepte und Ideen fanden nicht nur in den anderen Regionen „Neurumäniens“, sondern zunehmend auch bei der Bevölkerung „Altrumäniens“ ein positives Echo. Die 1926 erfolgte Fusion der Nationalpartei mit der vor allem in der Walachei und der Moldau wirkenden Bauernpartei zur Nationalen Bauernpartei rundete die programmatische, regionale und konfessionelle Grenzen überschreitende Ausrichtung ab. 1928 errang die Oppositionsbewegung mit Iuliu Maniu an der Spitze mit 77,76 % der Stimmen tatsächlich einen fulminanten Wahlsieg.6

Der Weg in den Autoritarismus
Am „siebenbürgischen Wesen“ sollte Großrumänien also genesen. Es kam jedoch anders: Die Dezentralisierung führte zu lokalen Verteilungskriegen, die Redlichkeit vieler Vertreter der Nationalen Bauernpartei stand nun auf dem Prüfstand. Die Weltwirtschaftskrise zeigte ihre Wirkung, so dass die ökonomische Öffnungspolitik letztlich genau zum falschen Zeitpunkt kam. Die letzte national-bäuerliche Regierung scheiterte 1933.
Auch wenn nominell weiterhin Wahlen abgehalten wurden, entwickelte sich die politische Realität in den 1930er Jahren zunehmend zu einem Schauspiel mit autoritären Zügen: die Parteien hielten sich eigene Garden, auch Vaida-Voevod trennte sich von seinen politischen Weggefährten und gründete, wie einige andere, eine rechtsradikale Bewegung. Der in Rumänien stets präsente, nach dem Ersten Weltkrieg auf internationalen Druck hin temporär eingedämmte Antisemitismus wurde verstärkt zum Teil des öffentlichen Diskurses – bis hin zu realpolitischen Maßnahmen: Der Siebenbürger Octavian Goga verfügte als Kurzzeit-Ministerpräsident 1937/38 mehrere antisemitische Gesetze, mehr als ein Drittel der rumänischen Juden verlor die Staatsbürgerschaft.7 Die im Frühjahr 1938 errichtete Diktatur König Carols II. und seine Regierungen – die erste wurde vom Patriarchen Cristea geleitet – führten diese antisemitische und auch eine antimagyarische Politik fort, während die deutsche Minderheit durch die Allianz mit dem „Dritten Reich“ bevorzugt behandelt wurde.
Trotzdem verlor „Großrumänien“ 1940 aufgrund militärischer und politischer Agitation weite Teile des Staatsgebietes: die nördliche Hälfte Siebenbürgens musste infolge von Hitlers „Schiedspruch“ an Ungarn „zurückgegeben“ werden. Schon vorher hatte man Bessarabien, die Nordbukowina und die Süddobrudscha verloren. Am 23. August 1944, die sowjetischen Truppen standen schon an den Grenzen, drehte Rumänien die Waffen und richtete sie gegen die verbündeten Achsenmächte; der Diktator, Marschall Antonescu, wurde auf Befehl des jungen Königs Mihail gestürzt. Letztlich konnte auch er die Entwicklung nicht aufhalten: Bei seiner Abdankung Ende 1947 regierten bereits Stalinisten.
Rumäniens schlimmster geopolitischer Alptraum wurde Realität: Man war Teil des sowjetischen Herrschaftssystems geworden. Mit den Pariser Friedensverhandlungen von 1946/47 erhielt Rumänien Nordsiebenbürgen zurück, Bessarabien und die Süddobrudscha blieben verloren. Zentralisierung und Rumänisierung, Bevölkerungsaustausch, „Heim-ins-Reich“-Aktion, Flucht, Vertreibung, Holocaust und Auswanderung hatten aus dem faktischen Nationalitätenstaat von 1918 einen Nationalstaat mit größeren „Restminderheiten“ gemacht.
Auch die rumänische Konfessionsfrage wurde autoritär gelöst, die unierte Kirche 1948 mit der orthodoxen zwangsvereinigt (s. RGOW 11–12/2013, S. 14–17). Priester, die sich weigerten, die Konfession zu wechseln, wurden inhaftiert. Der in den letzten Tagen der Donaumonarchie und den ersten Tagen „Großrumäniens“ entwickelte Traum eines demokratischen, zwar rumänisch-national dominierten, aber toleranten, ethnisch und konfessionell pluralistischen Staates war endgültig ausgeträumt. Der in der Zwischenkriegszeit etablierte Autoritarismus hatte nur die Farbe gewechselt.
Die verordnete Freundschaft zwischen den sozialistischen Bruderstaaten deckte die national-ideologisch wie ökonomisch induzierten Territorialkonflikte zwischen Rumänien und seinen Nachbarn, insbesondere Ungarn, weitgehend zu. Ab den 1970er Jahren schlug der verordnete Internationalismus jedoch in einen radikalen rumänischen Nationalismus um, der nur mehr der Form nach sozialistisch war.

Nach der Wende
Insbesondere nach der Wende von 1989 wurde die Zwischenkriegszeit als „Goldenes Zeitalter“ erinnert, als eine Phase des Parlamentarismus und der kulturellen Blüte. Die negativen Aspekte – vor allem die Aushöhlung der Demokratie, die Unterdrückung von Minderheiten und ein streckenweise dysfunktionaler Staat – blieben weitgehend ausgeblendet. Andererseits führen gerade die an die Enttäuschungen der „langen Zwanzigerjahre“ erinnernden, gegenwärtigen Zustände zu einer erstarkenden Zivilgesellschaft. Zudem wurde im Rumänien der Nachwendezeit ein im internationalen Vergleich durchaus vorbildliches System von Förderung, Partizipation und Schutz von Minderheiten etabliert: im Parlament haben 18 Minderheiten einen garantierten Sitz. „Nicht-Rumänen“ finden sich in der Regierung, selbst der Staatspräsident Klaus Iohannis ist Angehöriger der deutschen Minderheit. Nach wie vor spannungsgeladen ist das Verhältnis zum Nachbarn Ungarn bzw. zur großen ungarischen Minderheit in Rumänien.
Seit der Wende wird der 1. Dezember als rumänischer Nationalfeiertag gefeiert, Alba Iulia ist zum ersten lieu de mémoire der rumänischen Nation geworden. An kaum einem anderen Ort überlagern sich Interessen und Geschichte(n) so plakativ wie hier. Auf dem bis heute von „habsburgischen“ Mauern umfassten Gelände der „Großen Nationalversammlung“ von 1918 befindet sich neben der Krönungskirche und dem „Museum der Vereinigung“ auch eine „ungarische“, römisch-katholische Kathedrale. Zum 100. Jahrestag der „Vereinigung der Rumänen und der von ihnen bewohnten Gebiete mit Rumänien“, wie es im ersten Paragraphen der „Resolution von Alba Iulia“ hieß, sind große Feierlichkeiten geplant. Es bleibt zu hoffen, dass irgendjemand auch die weiteren Paragraphen liest.

Anmerkungen
1) Alter Kalender: 18. November 1918.
2) https://www.herder-institut.de/no_cache/bestaende-digitale-angebote/e-publikationen/dokumente-und-materialien/themenmodule/quelle/174/details/240.html
3) http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=27895
4) Ruthenen/Ukrainer, Russen, Bulgaren, Türken und Tartaren, Gagausen, Tschechen und Slowaken, Polen, Serben, Kroaten und Slowenen, Griechen, Armeniern etc.
5) http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=1517
6) Ivan, Marcel: Evoluţia Partidelor noastre politice în cifre și grafie. 1919–1932. Studiu comparativ al rezultatelor oficiale ale alegerilor pentru Camera Deputaţilor din anii 1919–1932. Sibiu o. J., Tab. XIII.
7) Müller, Dietmar: Staatsbürger auf Widerruf. Juden und Muslime als Alteritätspartner im rumänischen und serbischen Nationscode. Ethnonationale Staatsbürgerschaftskonzepte 1878–1941. Wiesbaden 2005, S. 455–459.

Florian Kührer-Wielach, Dr., Historiker und Rumänist, ist Direktor des Instituts für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas an der LMU München.

pdfRGOW 9/2018, S. 16–18