Nach massiver Kritik im In- und Ausland haben die Duma-Abgeordneten am 15. April Abstand von einem Gesetzesentwurf genommen, der härtere Strafen für die Verletzung von religiösen Gefühlen und die Schändung von Heiligtümern vorsah (s. RGOW 1/2013, S. 24–25). In erster Lesung hatte die Duma am 11. April noch mit absoluter Mehrheit für ein solches Gesetz gestimmt. Statt eines eigenen Gesetzes seien die Abgeordneten laut Jaroslav Nilov, dem Leiter des staatlichen Komitees für die Angelegenheiten der gesellschaftlichen Vereinigungen und religiösen Organisationen, übereingekommen, Art. 148 des Strafgesetzbuches „Die Verletzung des Rechts auf Gewissensfreiheit und Glaubensfreiheit“ zu präzisieren.
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