Slowakei: Staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften erschwert
Für die Registrierung als staatlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft sind seit dem 1. Januar 2017 in der Slowakischen Republik 50 000 statt wie bisher 20 000 Unterschriften volljähriger und dauerhaft im Land ansässiger Bürger erforderlich.



