Frankreich: Berufungsgericht entscheidet im Fall der orthodoxen Kathedrale in Nizza

Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence hat am 19. Mai das letztjährige Urteil des Landgerichts Nizza bestätigt, wonach die Russländische Föderation die rechtmäßige Besitzerin der orthodoxen Hl. Nikolaj-Kathedrale in Nizza ist.

 Die Richter des Berufungsgerichts begründeten ihre Entscheidung mit der Rechtskontinuität zwischen dem Russischen Reich und der Russländischen Föderation. Das Gelände, auf dem die Kathedrale in Nizza errichtet worden sei, habe einst dem Russischen Reich gehört, dessen Rechtsnachfolgerin die Russländische Föderation sei. Die «juristische Kontinuität zwischen dem Russischen Reich und der Russländischen Föderation» sei «von der Russländischen Föderation und der Französischen Republik gleichermaßen anerkannt».

Die orthodoxe Kirchgemeinde von Nizza, die gegenwärtig die Kathedrale nutzt und die zur «Erzdiözese der orthodoxen Gemeinden russischer Tradition in Westeuropa » (Patriarchat Konstantinopel) mit Sitz in Paris gehört, hat angekündigt, beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen. Denn aus Sicht der Gemeinde befindet sich die Kathedrale auf einem Gelände, das zum Privatbesitz des russischen Zaren und nicht des Russischen Reiches gehörte – und könne somit heute auch nicht in den Besitz der Russländischen Föderation übergehen. Vielmehr sei die Kathedrale durch die über 80-jährige Verwaltung durch die Gemeinde in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Das Berufungsgericht erklärte jedoch, dass die langjährige Pacht der Kathedrale der Gemeinde nicht das Recht auf Inbesitznahme gebe.

Die im Zentrum von Nizza gelegene Hl. Nikolaj-Kathedrale wurde zwischen 1903 und 1912 erbaut. Um die Jahrhundertwende hatte Zar Nikolaus II. der russischen Gemeinde von Nizza, deren bisheriges Gotteshaus zu klein geworden war, den Bau der Kathedrale auf dem Gelände des Parks der Villa Bermond gestattet, die Zar Alexander II. 1868 aus eigenen Mitteln erworben hatte. Der 1903 begonnene Bau konnte erst 1912 dank einer großzügigen Privatspende des Zaren Nikolaus II. fertig gestellt werden. 1909 hatte das kaiserliche Kabinett mit der kirchlichen Verwaltung, als deren Vertreter der Gemeindepriester von Nizza fungierte, einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre abgeschlossen. Nach der Oktoberrevolution von 1917 ließ sich die Kirchgemeinde in Nizza in den 1920er Jahren gemäß französischem Recht als Kultusvereinigung (association cultuelle) registrieren und übernahm die seelsorgliche Betreuung der russischen Emigration. Am 31. Dezember 2007 lief allerdings die von Zar Nikolaus II. gewährte 99-jährige Pacht aus und seitdem erhob die Russländische Föderation Anspruch auf die Kathedrale (s. G2W 4/2010, S. 4).

www.cathedralerussenice.org; www.orthodoxpress.com, 19. Mai; www.portal-credo.ru, 19., 23. Mai 2011 – O.S.

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