Frankreich: Föderalistische Lösung beim Umgang mit Kruzifixen an Schulen

Die Große Kammer des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs hat Mitte März mit 15 gegen zwei Stimmen letztinstanzlich entschieden, dass die Mitgliedsländer des Europarats frei und autonom entscheiden können, wie sie in öffentlichen Schulen mit religiösen Symbolen wie Kruzifixen umgehen wollen. Damit wurde das gegenteilige Urteil der Kleinen Straßburger Kammer von 2009 aufgehoben.

Das Kruzifix sei ein «passives Symbol», das nicht als unzulässige Indoktrination gelten könne.

Der erstinstanzliche Entscheid hatte in ganz Europa Proteste ausgelöst, vor allem in Staaten mit katholischer oder orthodoxer Bevölkerungsmehrheit. Auch Patriarch Kirill hatte der Regierung Italiens die volle Unterstützung seiner Kirche im Rekurs gegen das Urteil zugesprochen. Der Fall geht auf die Klage einer Mutter in Italien zurück, die im Kruzifix im Schulzimmer vereinen Verstoß gegen die Menschenrechtscharta des Europarats mit der Garantie auf Religions- und Gewissensfreiheit gesehen hatte.

Der Vertreter der Russischen Orthodoxen Kirche beim Europarat in Straßburg, Igumen Filaret (Bulekov), begrüßte das neue Urteil. Er lobte die Vorgehensweise der Großen Kammer des Gerichtshofs, die mehrere Anhörungen mit Vertretern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, mit Nichtregierungsorganisationen und Regierungsvertretern (Armenien, Bulgarien, Russland, Griechenland, Litauen, Mal ta, Monaco, San Marino) veranstaltet hatte.

Igumen Filaret hob die mehrfache positive Bedeutung des Urteils hervor: Erstens sei es ein Präzedenzfall für weitere ähnliche Fälle; zweitens habe der gemeinsame Protest säkularer und religiöser Personen und Institutionen gezeigt, dass in Europa kein radikaler und aggressiver Säkularismus mehr tonangebend sei; drittens habe der Fall die fruchtbare und effiziente Zusammenarbeit der Russischen Orthodoxen Kirche mit der römisch-katholischen Kirche zur Verteidigung des christlichen Erbes Europas gestärkt; und schließlich habe das Urteil die wichtige Norm bestätigt, dass die Regelung religiöser Fragen eine Angelegenheit der einzelnen nationalen Gesetzgebungen sei und internationale Rechtsnormen nicht als Grundlage für Einmischungen in die traditionellen religiös-gesellschaftlichen Strukturen gelten könnten: «Universale Rechte und Freiheiten des Menschen stellen nur einen Pol des Rechts dar; den anderen Pol bildet immer die nationale Gesetzgebung, weil nur sie die Prozesse einschätzen kann und soll, die sich im realen Leben der Menschen abspielen.»

Igumen Filaret (Bulekov) ist am 22. März zum neuen Vizechef des Kirchlichen Außenamtes des Moskauer Patriarchats ernannt worden. Zu seinem Nachfolger als kirchlichem Vertreter bei den europäischen Institutionen wurde Igumen Filipp (Rjabych) ernannt, der bisherige Vizechef des Kirchlichen Außenamtes. Igumen Filip hat bisher die Delegation der Russischen Orthodoxen Kirche im UNO-Menschenrechtsrat geleitet, welche bei der Vorbereitung der Resolution zur «Förderung der Rechte und Freiheiten des Menschen durch ein tieferes Verständnis der traditionellen Werte der Menschheit» (v. a. Würde, Freiheit und Verantwortlichkeit) führend war. Für die 16. Session des UNO-Menschenrechtsrats im März 2011 wurde der Schlussbericht der Tagung über traditionelle Werte vom 4. Oktober 2010 (s. G2W 1/2011, S. 7f.) eingereicht, in dem Für und Wider zum Konzept der «traditionellen Werte» formuliert wurden. Die Resolution ist angenommen und an das aus unabhängigen Experten bestehende Konsultativkomitee (Human Rights Council Advisory Committee) weitergereicht worden.

www.patriarchia.ru, 25. November 2009, 25. März; NZZ, 19. März; www.strasbourg-reor.org, 21. März; www.ohchr.org, 25. März; KNA-ÖKI, 28. März 2011 – R. Z.

Drucken

 

g2w facebook logo   g2w twitter logo