Ombudsmann kritisiert Diskriminierung nichtorthodoxer Häftlinge in Georgien
Im Jahr 2006 sei zwischen dem «Rat für Religionen beim Ombudsmann» und dem Ministerium für Strafvollzug ein «Memorandum über gegenseitiges Verständnis und Zusammenarbeit» unterzeichnet worden. Aufgrund dieser Vereinbarung sei es Geistlichen aller Glaubensgemeinschaften im Land gestattet worden, Gefängnisseelsorge durchzuführen. Seit 2008 sei allerdings immer häufiger nicht-orthodoxen Geistlichen der Zutritt zu den Gefängnissen verwehrt und ab der zweiten Jahreshälfte 2009 ohne ausdrückliche Genehmigung der Geor- gischen Orthodoxen Kirche gänzlich eingeschränkt worden. Es sei jedoch inakzeptabel, dass Vertreter anderer Glaubensgemeinschaften beim Georgischen Patriarchat um Besuchserlaubnis in den Gefängnissen nachsuchen müssten.
www.religio.ru, 14. April 2010 - O.S.



