Europäischer Menschenrechtsgerichtshof urteilt über bulgarischen Kirchenstreit

Ein Urteil des europäischen Menschengerichtshof in Straßburg könnte den Kirchenstreit in Bulgarien neu entfachen. Die Richter urteilten, dass die Regierung in Sofia mit ihrer Parteinahme im Schisma der Bulgarischen Orthodoxen Kirche das Menschenrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit verletzt habe. Das Religionsgesetz von 2002 habe die beiden rivalisierenden Gruppen innerhalb der bulgarischen Orthodoxie zur Einigung unter der Führung von Patriarch Maksim (*1914) gezwungen und damit gegen die religiöse Neutralität des demokratischen Staates verstoßen. Die Enteignung von Gotteshäusern, die vom sog. «Alternativen Hl. Synod» bis 2004 genutzt wurden, sei ein Verstoß gegen die in Art. 9 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Gericht verurteilte den bulgarischen Staat zur Zahlung von 8000 Euro Entschädigung für Prozesskosten an den «alternativen Synod».

Eingereicht hatte die Klage in Straßburg die oppositionelle Fraktion um «Metropolit» Innokentij (Petrov, *1968). Diese hatte sich im Zuge der politischen «Wende» von der als regimetreu kritisierten Kirche unter Patriarch Maksim losgesagt und 1992 einen «Gegen-Synod» gegründet, der allerdings von keiner anderen orthodoxen Landeskirche anerkannt wurde. Mit dem Religionsgesetz von 2002 versuchte die damalige Regierung unter dem ehemaligen bulgarischen Zaren Simeon Sakskoburggotski den Kirchenstreit zu beenden. Das Gesetz erklärte den Hl. Synod um Patriarch Maksim zum einzigen Repräsentanten der bulgarischen Orthodoxie. Eine Polizeiaktion im Juni 2004 führte zu einem vorläufigen faktischen Ende der Kirchenspaltung: Polizeieinheiten besetzten die von den «Spaltern» benutzten Kirchen und übergaben sie dem Patriarchat. Zahlreiche Anhänger des «alternativen Synods» kehrten zu Patriarch Maksim zurück. Eine Sprecherin des Gerichtshofes erklärte, dass Straßburg noch klären werde, ob die Gruppe um den «alternativen Synod» auch Anspruch auf Entschädigung aufgrund des erlittenen moralischen Schadens habe. Nach Verstreichen der dreimonatigen Revisionsfrist werde das Ministerkomitee des Europarates entscheiden, ob und wie es Bulgarien auf Grundlage des Urteils zu einer Reform des Staatskirchenrechts drängen werde.

www.kathpress.at, 23. Januar 2009 - S.K.

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