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RGOW 12/2020: Verordneter Stillstand und Proteste – Politik und Religion in Belarus und Russland

Seit Monaten protestieren hunderttausende Menschen in ganz Belarus gegen die manipulierten Wahlen und die exzessive Gewalt. Wie reagieren die Religionsgemeinschaften auf die Situation? Zudem werfen wir einen Blick auf die Pandemie, die Verfassungsreform, die Regionalwahlen und die Kirche in Russland.

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Projekt des Monats: Basilius-Zentrum – Neuer Fokus auf Berufsausbildung und Prävention

Das Basilius-Zentrum in St. Petersburg ist die einzige NGO in Russland, die ein soziales Rehabilitationsprogramm für 14- bis 18-jährige Jugendliche mit bedingten Haftstrafen anbietet. Im Dorf Nadkopanje soll auch eine neue Filiale mit einem Schwerpunkt auf der Berufsausbildung entstehen.

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Präsident Vladimir Putin hat am 26. Februar Metropolit Kornilij (Titov) von der größten Altgläubigen-Denomination, der Altgläubigen-Kirche von Belaja Kriniza, zu einem Gespräch empfangen.

Metropolit Antonij (Pakanitsch) von Borispol, Vikarbischof von Kiew, hat gegenüber dem Informationsdienst TSN erklärt, dass es nun in allen Kirchen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche – Moskauer Patriarchat (UOK-MP) gestattet sei, das Ukrainische statt des Kirchenslawischen als Gottesdienstsprache zu verwenden.

Die Russische Evangelische Allianz (REA) hat an ihrer Jahreskonferenz am 1. März den 10. Jahrestag ihres Bestehens gefeiert.

Die tschechische Regierung und 17 Religionsgemeinschaften des Landes haben am 22. Februar eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sich der Staat verpflichtet, den Glaubensgemeinschaften umgerechnet rund drei Milliarden Euro als Schadensersatz für das unter den Kommunisten enteignete Eigentum direkt zurückzuerstatten.

Eine Delegation des „Allukrainischen Rates der Kirchen und religiösen Organisationen“ hat sich im Gespräch mit Štefan Füle, dem EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, für die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Ukraine im November 2013 ausgesprochen.

Die polnische Regierung und die römisch-katholische Kirche des Landes haben sich am 21. Februar nach langen Verhandlungen (s. RGOW 12/2012, S. 4) darauf geeinigt, dass die Bürger ab 2014 freiwillig 0,5% ihrer Einkommensteuer einer Religionsgemeinschaft zukommen lassen können.

 

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